Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsinhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen riel-edv, Inh.: Dipl.
Wirtsch. Ing (TH) Jürgen Riel, Fritz-Fischer-Str. 3, 79379 Müllheim,
(im folgenden riel-edv) und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlußes gültigen Fassung.
Sie gelten auch dann, wenn
der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt
und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei
Vertragsabschluß vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Der
Vertrag zwischen riel-edv und dem Vertragspartner kommt dadurch
zustande, dass riel-edv schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder
fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluss bestätigt.
3. Haftung
riel-edv
haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner
eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung von riel-edv oder auf eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von riel-edv zurückzuführen sind.
4. Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen
Der
Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages,
der zwischen riel-edv und ihm unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von waren mit dem Tag des
Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor riel-edv
ihren Informationspflichten gem. § 312 c abs. 1 und 2 BGB (§ 2 abs. 3
und 4 FernabsG) nachgekommen ist, bei der Lieferung von waren nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger waren nicht vor dem Tag des eingangs der ersten
Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch
Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Erklärung
ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines
Vertrages mit riel-edv gerichtete Willenserklärung gebunden.
Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder Eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde und bei
Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt
worden sind.
Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei einer
Dienstleistung, wenn riel-edv mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Von
riel-edv gelieferte waren sind sofort nach Ausübung des
widerrufsrechtes auf kosten und gewahr von riel-edv zurückzusenden, wenn
der widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt worden ist. Bei
Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40 Euro hat jedoch der
verbrauchter die kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei
denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.
5. Leistungspflichten von riel-edv
riel-edv
kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Mit
der Überhabe der Ware an den Vertragspartner hat riel-edv ihre
Leistungspflicht erfüllt und damit geht die Gefahr auf den Käufer über.
riel-edv
behält sich im Falle eines reinen Warenlieferungsvertrages vor, im
Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem Käufer einen
qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zuzusenden
(Ersatzartikel). Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ
gleichwertigen Artikels nicht möglich, so ist riel-edv berechtigt, sich
vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern. riel-edv
verpflichtet sich, in diesem Fall den Käufer über die Nichtlieferbarkeit
unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine etwaige vom Vertragspartner
bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
Ebenso
behält sich riel-edv bei Werk- und Werklieferungsverträgen den
Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn
der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine
vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte
Termine nicht einhält. In diesem Fall ist riel-edv berechtigt, den
daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu
verlangen.
6. Zahlungspflichten
Das Recht zur
Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den
Vertragspartnern unstrittig sind.
Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht
Der
Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30
Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Ansonsten
gelten die Vorschriften des § 286 BGB.
7. Gewährleistung
Innerhalb
des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner
einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt,
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner
Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners
auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche
Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt.
Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Der
Vertragspartner ist verpflichtet, riel-edv die Überprüfung des
fehlerhaften Liefergegenstandes bzw. der fehlerhaften Leistung und die
Beseitigung des Mangels zu gestatten.
8. Eigentumsvorbehalt
riel-edv behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei
Zahlungsverzug des Vertragspartners ist riel-edv berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen.
Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange
riel-edv an der gelieferten Ware ein Eigentumsvorbehalt zusteht, darf
diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
Sollten die Rechte von riel-edv durch Dritte beeinträchtigt werden oder
solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich riel-edv davon zu
benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte
von riel-edv zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner
hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von riel-edv
hinzuweisen.
9. Schutzrechte
Der Vertragspartner
sichert zu und haftet gegenüber riel-edv dafür, dass er die von riel-edv
geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in
Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen
gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist
und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten riel-edv im Rahmen des
Auftrages zugänglich zu machen.
Riel-edv verpflichtet sich zur
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie
keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst
nutzen oder an dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht
rechtlich verpflichtet sein sollte.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine
juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen Müllheim/Baden. riel-edv ist auch
berechtigt, wahlweise am Sitz oder einer Niederlassung des
Vertragspartners zu klagen.
11. "Salvatorische Klausel":
Sollte
eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die
Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch
rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige
Lücke enthalten sollte."
Falls nicht anders erwähnt sind alle
Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrsteuer plus
Verpackung/Versand. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Für
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eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.
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