Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsinhalt 


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen riel-edv, Inh.: Dipl. Wirtsch. Ing (TH) Jürgen Riel, Fritz-Fischer-Str. 3, 79379 Müllheim,  (im folgenden riel-edv) und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültigen Fassung.

Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart.
 

2. Vertragsabschluss


Der Vertrag zwischen riel-edv und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass riel-edv schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch E-Mail zählt, den Vertragsabschluss bestätigt.


3. Haftung


riel-edv haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von riel-edv oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von riel-edv zurückzuführen sind.

 

4. Widerrufsrechte bei Verbraucherverträgen


 Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen riel-edv und ihm unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor riel-edv ihren Informationspflichten gem. § 312 c abs. 1 und 2 BGB (§ 2 abs. 3 und 4 FernabsG) nachgekommen ist, bei der Lieferung von waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger waren nicht vor dem Tag des eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Erklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit riel-edv gerichtete Willenserklärung gebunden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder Eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde und bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei einer Dienstleistung, wenn riel-edv mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Von riel-edv gelieferte waren sind sofort nach Ausübung des widerrufsrechtes auf kosten und gewahr von riel-edv zurückzusenden, wenn der widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt worden ist. Bei Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40 Euro hat jedoch der verbrauchter die kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht.


5. Leistungspflichten von riel-edv


riel-edv kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Dritter bedienen. Mit der Überhabe der Ware an den Vertragspartner hat riel-edv ihre Leistungspflicht erfüllt und damit geht die Gefahr auf den Käufer über.

riel-edv behält sich im Falle eines reinen Warenlieferungsvertrages vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem Käufer einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zuzusenden (Ersatzartikel). Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich, so ist riel-edv berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern. riel-edv verpflichtet sich, in diesem Fall den Käufer über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine etwaige vom Vertragspartner bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

Ebenso behält sich riel-edv bei Werk- und Werklieferungsverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist riel-edv berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

 

6. Zahlungspflichten


Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind.

Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht

Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Ansonsten gelten die Vorschriften des § 286 BGB.


7. Gewährleistung


Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, riel-edv die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes bzw. der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

8. Eigentumsvorbehalt


riel-edv behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist riel-edv berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.

Solange riel-edv an der gelieferten Ware ein Eigentumsvorbehalt zusteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von riel-edv durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich riel-edv davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von riel-edv zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von riel-edv hinzuweisen.


9. Schutzrechte


Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber riel-edv dafür, dass er die von riel-edv geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten riel-edv im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.

Riel-edv verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.


10. Schlussbestimmungen


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Müllheim/Baden. riel-edv ist auch berechtigt, wahlweise am Sitz oder einer Niederlassung des Vertragspartners zu klagen.

 

 

11. "Salvatorische Klausel":


Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte."

Falls nicht anders erwähnt sind alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrsteuer plus Verpackung/Versand. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Die genannten Produkte sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Hersteller.

Copyright (c) 2011 riel-edv.

 

Alle Rechte vorbehalten.

riel-edv, Dipl.Wirtsch.Ing.(TH) Jürgen Riel, Fritz-Fischer-Str. 3, 79379 Müllheim